Das Finanzministerium hat auf seiner Website Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz ab 7.12. veröffentlicht.
Geschlossene Betriebe erhalten für den Dezember einen Umsatzersatz von 50% (vom Vergleichszeitraum des Vorjahres) und können für Jänner einen Fixkostenzuschuss in Anspruch nehmen.
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