Skip to main content

Noch eine Erleichterung zur Rechnungslegung:

Kleinbetragsrechnungen

Es gibt eine Erleichterung bei der Rechnungslegung:

Übersteigt eine Rechnung den Gesamtbetrag von 400 Euro nicht (d.h. Bruttobetrag inkl. Umsatzsteuer), können Name und Adresse der Leistungsempfängerin/des Leistungsempfängers sowie die laufende Rechnungsnummer und die UID-Nummer entfallen.

Ebenso genügt die Angabe des Bruttobetrages (Entgelt plus Steuerbetrag) und des Steuersatzes.

Mehr dazu