Weil fixe Zusagen heute leider immer seltener werden und Pläne gerne mal spontan über den Haufen geworfen werden, haben wir hier einen kleinen Stornoleitfaden für euch zusammengestellt:
Um Stornorichtlinien bei mündlichen oder schriftlichen Zusagen für deine Yogadienstleistungen rechtlich und praktisch erfolgreich durchzusetzen, musst du klare Buchungsregeln einführen, diese nachweisbar kommunizieren und ggf. den Buchungsprozess digitalisieren. Rein rechtlich sind mündliche Verträge zwar bindend, in der Praxis scheitert die Durchsetzung aber fast immer an der Beweislast.
Hier ist dein konkreter Fahrplan, wie du das Problem dauerhaft löst:
1. Rechtliche Absicherung: Deine Stornorichtlinie formulieren:
Überlege dir Buchungs- und Stornorichtlinien, die du auf deiner Webseite kommunizierst, oder bei Anmeldung deinem Kunden schickst.
2. Der wichtigste Schritt: Weg von rein mündlichen Zusagen
Damit eine Stornogebühr rechtlich durchsetzbar ist, muss der Kunde vor der Buchung explizit zugestimmt haben. Das erreichst du durch eine Umstellung deines Ablaufs:
- Verbindliche schriftliche Erstbestätigung. Wenn ein Kunde mündlich oder unverbindlich (per WhatsApp) zusagt, schickst du sofort eine Bestätigung zurück.
- Nutzung von Buchungstools wie z.B. Fyndery, Zenyogi, gymly, simplybook.me, eversports
- Vorauskasse/Anzahlung: Verlange sofort nach der Bestätigung eine Anzahlung von 20 % bis 50 %. Wer (an)zahlt, springt erfahrungsgemäß extrem selten grundlos ab. Wenn es doch passiert, hast du zumindest deine Fixkosten gedeckt.
3. Die Durchsetzung: Kommunikation mit Fingerspitzengefühl
Da es sich oft um ein persönliches Verhältnis im Yoga handelt, ist das Eintreiben von Geld emotional besetzt. Gehe schrittweise vor:
- Beim ersten Mal (Kulanz): „Schade, dass du es heute nicht geschafft hast! Für dieses Mal drücke ich ein Auge zu, aber bitte denke beim nächsten Mal daran, dass nach deiner Zu- und Absage ein Platz leer bleibt.
- Ab dem zweiten Mal (Konsequent bleiben): „Da du den Platz reserviert hattest und ich ihn nicht neu vergeben konnte, muss ich dir die Einheit/Dienstleistung diesmal leider wie vereinbart berechnen (bzw. vom Block abziehen). Ich danke dir für dein Verständnis!“