Die Bundesregierung hat ab 10. Juni weitere Lockerungen angekündigt – die WKO fasst in einem Newsletter die wichtigsten Punkte zusammen.
Ab 10. Juni
* In geschlossenen Räumen müssen pro Kunde nur noch 10 m2 zur Verfügung gestellt werden – gilt auch für Wellnesseinrichtungen
* Ausgenommen von der 10 m2-Regel sind Einrichtungen, bei denen in der Regel für die Dauer der Inanspruchnahme der Dienstleistung ein Platz eingenommen wird (Fahrgeschäfte)
* Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur noch ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten
Ab 1. Juli
Wenn kein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorgewiesen (3-G Regel) werden kann, ist im Innenbereich der jeweiligen Betriebsstätten eine Maske zu tragen.
Kein Mindestabstand und keine Kapazitätsbeschränkungen mehr!