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Die Bundesregierung hat ab 10. Juni weitere Lockerungen angekündigt – die WKO fasst in einem Newsletter die wichtigsten Punkte zusammen.

Ab 10. Juni

* In geschlossenen Räumen müssen pro Kunde nur noch 10 m2 zur Verfügung gestellt werden – gilt auch für Wellnesseinrichtungen

* Ausgenommen von der 10 m2-Regel sind Einrichtungen, bei denen in der Regel für die Dauer der Inanspruchnahme der Dienstleistung ein Platz eingenommen wird (Fahrgeschäfte)

* Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur noch ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten

Ab 1. Juli

Wenn kein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorgewiesen (3-G Regel) werden kann, ist im Innenbereich der jeweiligen Betriebsstätten eine Maske zu tragen.

Kein Mindestabstand und keine Kapazitätsbeschränkungen mehr!

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