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Von großem Interesse für unsere Berufsgruppe ist eine Änderung beim SVS-Gesundheitshunderter:

Seit 1.1.2023 wurden die Kooperationspartnerschaften abgeschafft, stattdessen gibt es eine Anforderungsliste, welche Kriterien von Anbietern für den SVS-Gesundheitshunderter zu erfüllen sind.

Yogalehrende mit mind. 230 Ausbildungsstunden werden als Anbieter für Bewegung berücksichtigt! 

Nähere Informationen, welche Themen und Programme gefördert werden und welche Anforderungen der Anbieter zu berücksichtigen hat, findet ihr hier.

Nach wie vor muss die/der Selbstständige alle zwei Jahre eine Gesundenuntersuchung absolvieren, um in den Genuss des Bonus zu kommen. Alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Gesundheitshunderters findet ihr hier.

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